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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Kölner Renn-Verein e.V. (nachfolgend „KRV“)
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

1. Geltungsbereich
Diese ATGB des KRV gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tageskarten und/oder sonstigen Eintrittskarten („Tickets“) für Rennveranstaltungen am Standort Köln-Weidenpesch im Online-Ticketshop unter https://tickets.koeln-galopp.de oder im stationären Verkauf (z.B. Geschäftsstelle) des KRV und/oder die Verwendung der Tickets begründet wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Online-Ticketshop
Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Ein Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 312g BGB). Der KRV bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (print@home-Ticket und Mobile-Ticket) kommt der Vertrag zwischen dem KRV und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des KRV eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.2 Offline-Bestellung
Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe des Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 Hinterlegung
Sofern Tickets an den vom KRV eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden, ist die Abholung der Tickets nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der KRV kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen.

 

2.4 Ermäßigte Tickets
Sofern der Kunde ein Ticket zu einem ermäßigten Preis, der vom Verkäufer beim Vorliegen definierter Voraussetzungen (z.B. im Fall einer Schwerbehinderung, einem Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze, etc.) gewährt wird, erwirbt, gilt das Ticket ausschließlich bei gleichzeitigem Vorzeigen des entsprechenden Nachweises über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.
Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Verkäufer kann gegen Zahlung des Differenzbetrags vor Ort den Zugang ermöglichen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Ticketpreise
Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des KRV. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der KRV dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. Diese ist im Falle des online-Bestellvorgangs transparent ausgewiesen.

3.2 Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des KRV mitgeteilt. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

3.2.1 Zahlungsart PayPal
Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

3.3 Zahlungsart Kreditkarte, Lastschrift
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte oder Lastschrift erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Payment Service Provider GiroSolution GmbH, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen. Nähere Informationen zum Verfahren können abgerufen werden unter: https://www.girosolution.de.

3.4 Stornierung
Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der KRV nicht verpflichtet, die Bestellung zu berücksichtigen bzw. berechtigt, die entsprechenden Tickets, sofern aus welchen Gründen auch immer bereits übergeben, elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem KRV vorbehalten.

4. Weitergabe von Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Geländeverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des KRV und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

4.1 Unzulässige Weitergabe
Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt, Tickets
gewerblich weiter zu veräußern;
im Falle der privaten Weiterveräußerung (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung) einen höheren als dem bezahlten Preis zu verlangen; ein Preisaufschlag von bis zu 15% gegenüber dem reinen Ticketwert zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des KRV kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
Tickets für Galopprennsportveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die Galopprennbahn Köln-Weidenpesch beschränkten Geländeverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

4.2 Zulässige Weitergabe
Im Falle der zulässigen Weitergabe ist diese ausschließlich unter Weitergeltung mit dem Ticket verbundenen Maßgaben und Beschränkungen gem. dieser ATGB zulässig. Der Erwerber soll den Zweiterwerber bzw. dem neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweisen.

5. Rücknahme und Erstattung

5.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn der KRV Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des§ 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den KRV gemäß Ziffer 2.1 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

5.2 Umtausch und Rücknahme:
Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3 Verlegung:
Wenn die Terminierung einer Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, gilt das erworbene Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. Der Ticketinhaber hat in diesem Fall das Recht, das erworbene Ticket innerhalb von 60 Tagen gegen Erstattung der Ticketkosten zurück zu geben.

5.4 Veranstaltungsabsage und Zuschauerausschluss:
Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der KRV berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Die betroffenen Kunden erhalten innerhalb eines Zeitraums von bis zu 60 Tagen nach der Veranstaltungsabsage gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den KRV den entrichteten Ticketpreis erstattet.

5.5 Abbruch der Veranstaltung
Bei einem Abbruch einer bereits laufenden Veranstaltung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.

5.6 Neuansetzung der Veranstaltung
Im Fall einer Neuansetzung aufgrund eines Abbruchs der Veranstaltung (siehe Punkt 5.5.) besitzt das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung hierfür keine Gültigkeit mehr und der Ticketerwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

6. Geländeordnung, Anordnungen und Ausschluss während der Veranstaltung

6.1 Geländeordnung
Der Aufenthalt auf dem Gelände der Kölner Galopprennbahn unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Geländeordnung.

6.2 Zutrittsrecht
Jeder Kunde ist unter Vorzeigen des gültigen Tickets einmalig zum Geländezutritt berechtigt. Der Zutritt zum Gelände kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Geländebereichs, am Geländeeingang und/oder im Geländeinnnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, mit der sichergestellt wird, dass keine gem. der Geländeordnung verbotene Gegenstände in den umgrenzten Bereich gebracht werden;
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Geländebereichts bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Geländes (z.B. Notfall) und hat das Gelände durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen,
c) der Ticketinhaber offensichtlich alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht,
d) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem als genutzt gekennzeichnet ist, soweit dies nicht vom KRV zu vertreten ist und/oder
e) Der Ticketinhaber mit einem bundesweit gültigen Geländeverbot oder einem für den konkreten Veranstaltungsort geltenden Geländeverbot belegt ist und er nicht nachweist, dass das Geländeverbot durch gerichtliche Entscheidung außer Kraft gesetzt wurde.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

6.3 Hausrecht und Platzzuweisung
Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz auf dem Gelände bzw. den Tribünen einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des KRV, des Sicherheitspersonals und der Geländeverwaltung auf dem Gelände Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende sowie vermummte Personen und Personen, die sich gewalttätig verhalten, können entschädigungslos des Geländes verwiesen werden.

6.4 Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen zu Veranstaltungen des KRV nicht mitgebracht werden: Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische Feuer, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere (Ausnahme Hunde, die während der Veranstaltung an der Leine zu führen sind), Störgeräte wie Laserpointer sowie alle sonstigen Gegenstände, die geeignet sind, die anderen Besucher, Teilnehmer oder Offizielle oder den Veranstaltungsverlauf zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden, sofern der KRV Anlass zu der Annahme hat, dass diese auf dem Gelände zur Schau gestellt werden.

Wer verbotene Gegenstände mitbringt oder während der Veranstaltung besitzt oder benutzt, kann durch den Veranstalter oder seinen Ordnungsdienst vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Verbotene Gegenstände können für die Dauer der Veranstaltung eingezogen werden.

6.5 Fremdenfeindliches, rassistisches Verhalten und/oder rechts-bzw. linksextremistische Propagandamittel
Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksextremistische Propagandamittel aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Gelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Gelände verboten.

 

7. Fahrkarte im ÖPNV Verbot

Wenn eine verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom KRV lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.

 

8. Verbot des Mitführens von Aufnahmegeräten, eigene Aufnahmen

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Das Mitführen von Handys auch dann, wenn sie über eine Foto- und/oder Videofunktion verfügen, sowie von Amateur-Fotoapparaten zur Fertigung von Aufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch, z.B. zu Erinnerungszwecken, bleibt zulässig. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
Soweit durch mitgeführte Geräte Aufnahmen/Videos gefertigt werden, ist dies ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken zulässig. Videosequenzen dürfen eine Länge von 30 sec. Nicht übersteigen.

9. Recht am eigenen Bild, Bild- und Tonaufnahmen
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom KRV oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.


10. Zuwiderhandlungen gegen die Ticket-Bestimmungen
Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Ticket-Bedingungen behält sich der KRV vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

11. Datenschutz

Als Verantwortlicher verarbeitet der KRV zwecks einer für alle Beteiligten sicheren Durchführung der jeweiligen Veranstaltung unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Buchung, Personalisierung und Freischaltung von Tickets. Für den KRV ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der KRV nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen des KRV zu informieren, die deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim KRV jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt der KRV den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Auf sonstige Verwendungszwecke weist der KRV ggf. bei der Datenerhebung hin. Wenn der Kunde der werblichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an: Kölner Renn-Verein e.V., Rennbahnstraße 152, 50737 Köln oder per E-Mail an kontakt@koeln-galopp.de.

Personenbezogene Daten werden (gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a,b,c DSGVO) nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, zum Beispiel zur Abwicklung Ihrer Bestellungen, zur Registrierung für personalisierte Dienste oder zum Erhalt von Informationen und Newslettern via Post, Fax, E-Mail oder anderer Kanäle, mitteilen. Diese personenbezogenen Daten werden bis auf Widerruf gespeichert oder solange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn wir personenbezogene Daten weitergeben, so tun wir dies ausschließlich an Dienstleistungs- und Partnerunternehmen, die uns bei der Bestellabwicklung und bei der Versorgung der Kunden mit Informationen unterstützen. Diese Unternehmen dürfen Ihre personenbezogenen Daten lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in unserem Auftrag nutzen und sind verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Mitunter können wir aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsvorgängen gezwungen sein, Ihre Daten offen zu legen. Im Übrigen findet jedoch keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte statt. Bei der Abwicklung Ihrer Bestellungen mit bestimmten Zahlungsarten (wie z.B. MasterCard, Visa Card, EC-Card) nutzen wir die Dienste von Dritten, denen wir die Zahlungsinformationen der Bestellungen bereitstellen und die für uns die Abrechnungen vornehmen. Unsere Dienstleister hierzu sind: BS Payone GmbH mit Sitz in 60528 Frankfurt/Main, Deutschland + Unsere Dienstleister hierzu sind: BS Payone GmbH mit Sitz in 60528 Frankfur/Main, Deutschland + PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. mit Sitz in
22-24 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg.

 

12 Sonder-Ticket-Geschäftsbedingungen (“Sonder-ATGB“)

 

12.1 Geltungsbereich der Sonder-ATGB 1.1 Anwendungsbereich: Diese Sonder-ATGB gelten ergänzend neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für ein Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten und/oder Dauerkarten („Tickets“; alle beim KRV registrierten Ticketerwerber gemeinsam „Kunden“) beim KRV begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen, die vom KRV zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt auf dem Geläde der Kölner Galopprennbahn, wenn diese Veranstaltungen nach Vorgaben eines zuständigen Verbandes oder einer Behörde unter besonderen Auflagen bzw. Maßgaben infolge höherer Gewalt (z.B. Ausnahmesituationen wie Pandemien, Epidemien, Seuchen, Kriege, Terror o.Ä.), z.B. ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern sowie unter Einhaltung bestimmter Schutz- und Hygienemaßnahmen („Sonderennbetrieb“) stattfinden müssen. Diese Sonder-ATGB sind gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ergänzung der ATGB des KRV gemäß § 1 der ATGB. Soweit in diesen Sonder-ATGB keine abweichenden Regelungen bzw. Bestimmungen getroffen werden, bleibt die Geltung der ATGB daher unberührt.

 

12.1.1 Personenbezogene Daten

Im Rahmen des Erwerbs, der (Um-) Personalisierung und der Freischaltung von Tickets werden folgende Daten des Ticketinhabers verarbeitet: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), Details zur Veranstaltung und Antworten auf Fragen im Bestellverlauf. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Freischaltung von Tickets erforderlich. Ohne diese Daten kann keine Freischaltung erfolgen.

12.1.2 Rechtsgrundlagen und Verarbeitungszwecke

Soweit der KRV gesetzlich oder aufgrund behördlich oder verbandsseitig vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen des Sonderturnierbetriebs dazu verpflichtet ist, informiert der KRV bei Verdacht der Ansteckung oder einer nachgewiesenen Infektion des Ticketinhabers oder einer Kontaktperson des Ticketinhabers mit einem mit einem Ereignis höherer Gewalt in Zusammenhang stehenden Virus die zuständige Behörde, um seinen diesbezüglichen Pflichten in Bezug auf Nachverfolgung und Eindämmung möglicher Infektionsquellen nachzukommen. Die Erhebung und anschließende Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO. Werden personenbezogene Daten von der zuständigen Behörde angefordert, ist diese für die weitere Verarbeitung der Daten verantwortlich.

12.1.3 Datenübermittlung

Die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der (Um-) Personalisierung und der Freischaltung von Tickets an den KRV übermittelten Daten wird der KRV bei sich verwahren und ggf. gemäß Ziffer 11.1.2 an die zuständige Behörde übermitteln.

12.1.4 Datenspeicherung

Sämtliche im Zusammenhang mit dem der (Um-) Personalisierung und der Freischaltung von Tickets erhobene personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurde, nicht mehr benötigt werden. Im Regelfall werden diese personenbezogenen Daten spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Veranstaltung gelöscht, es sei denn, der KRV ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund behördlich oder verbandsseitig vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen zu einer längeren Speicherung verpflichtet.

12.1.5 Inhaber eines entsprechenden Berechtigungsausweises

Sofern anwendbar, erkennt auch der Inhaber eines entsprechenden Berechtigungsausweises die erforderlichen Maßnahmen gemäß Sonder-ATGB, Schutz- und Hygienekonzept bzw. Sonderrennbetrieb entsprechend an.

12.1.6 Sonderrennbetrieb

Der Kunde erkennt an, dass es während des Sonderrennbetriebs dazu kommen kann, dass Veranstaltungen/Programmpunkte infolge verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgaben nicht in der gewohnten Form oder dem gewohnten Umfang stattfinden können. Das bedeutet insbesondere, dass es aus diesen Gründen vereinzelt oder auch wiederholt möglich ist, dass der Kunde Veranstaltungen, für die er ursprünglich ein Besuchsrecht erworben hatte, dennoch nicht besuchen kann.

12.1.7 Auflösende Bedingung

Diese Sonder-ATGB stehen unter der auflösenden Bedingung der Aufhebung aller o.g. Auflagen bzw. Maßgaben eines zuständigen Verbandes und/oder einer Behörde zum Zuschauer(teil-)ausschluss im Sonderrennbetrieb. Das heißt, sobald diese verbandsseitigen und/oder behördlichen Maßgaben keine Geltung mehr beanspruchen, insbesondere wenn der Sonderrennbetrieb beendet und der Regelrennbetrieb wieder aufgenommen wird, verlieren diese Sonder-ATGB automatisch ihre Geltung; fortan gelten sodann die AGB wieder ausschließlich und in ihrem ursprünglichen Umfang.

 

 

12.2 Bezugswege; Zutritt zum Veranstaltungsgelände; Nachweise und Erklärungen; Personalisierung; Zutrittsfenster

12.2.1 Bezugswege: Tickets sind während des Sonderrennbetriebs grundsätzlich nur online über den Online-Ticket-Shop des KRV zu beziehen. Eine Hinterlegung von Tickets an den Servicestellen erfolgt für Veranstaltungen im Sonderrennbetrieb nicht.

12.2.2 Zusätzliche Nachweise und Erklärungen

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Nachweise und/oder Erklärungen für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verlangt werden (z.B. Erklärungen zum Gesundheitszustand, Aufenthalt in Risikogebieten, Nachweise zum Hauptwohnsitz), ist der KRV im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung spätestens unmittelbar vor Zutritt vorlegen zu lassen. Der KRV wird die Kunden jeweils rechtzeitig über die erforderlichen Nachweise und/oder Erklärungen informieren. Der Kunde ist in Zweifelsfällen verpflichtet, selbst Erkundigungen über www.koeln-galopp.de einzuholen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der KRV den Zutritt zum Turniergelände verweigern.

12.2.3 Personalisierung

Der Ticketinhaber erkennt an, dass der KRV aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen ggf. verpflichtet sein kann, bestimmte Daten in Bezug auf die Ticketinhaber zu erheben und für einen Zeitraum von bis zu vier (4) Wochen nach Ende der jeweiligen Veranstaltung in einer zur Weitergabe an die zuständigen Behörden geeigneten Weise im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen zu speichern. Tickets für die Veranstaltungen werden in diesem Fall grundsätzlich nur personalisiert ausgegeben. Sofern die gemäß Ziffer 7 erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig gemacht werden, ist im Rahmen des Sonderrennbetriebs ein Ticketerwerb ausgeschlossen. Ticketinhaber ab vierzehn (14) Jahren sind verpflichtet, die gemachten Angaben beim Zutritt zum Turniergelände durch Vorlage eines geeigneten gültigen amtlichen Identifikationsdokuments mit Hauptwohnsitzangabe nachzuweisen (z.B. Personalausweis, Reisepass nebst Meldebescheinigung; nicht ausreichend hierfür ist z.B. ein Führerschein); der KRV behält sich eine entsprechende Kontrolle ausdrücklich vor. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden. Der Kunde haftet für die Korrektheit der Angaben.

12.2.4 Zutrittsfenster

Der Ticketinhaber erkennt überdies an, dass der KRV aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder zwecks Vermeidung von größeren Menschenansammlungen, berechtigt ist, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Turniergelände verweigert bzw. kann dieser des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

 

 

12.2.5 Kein Widerrufsrecht oder Rücknahmerecht

Auch wenn der KRV Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Erwerb eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den KRV bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

13. Alternative Streitbeteiligung
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

14. Kontakt
Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an den KRV gerichtet werden:

Kölner Renn-Verein e.V., Rennbahnstraße 152, 50737 Köln, per E-Mail an ticket@koeln-galopp.de oder telefonisch unter +49 (0) 221- 97450514

15. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

 

Köln, am 26.01.2021

 

 

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